Eine ganz unglaubliche Geschichte . . .
FAQ - Frequently asked Questions
* Re - Import *
Frage: 

Ich habe eine Kreidler aus der Schweiz / aus einem Nicht - EG - Land importiert. Wie kann ich sie in Deutschland zulassen ?
 

Antwort:

Um eine Kreidler aus einem Nicht - EG - Land in Deutschland zuzulassen, braucht man neben den ausländischen Fahrzeugpapieren eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom deutschen Zoll. Sollte die Kreidler aus einem anderen europäischen Land kommen, und dort bereits verzollt worden sein, ist hier bei uns kein Zoll mehr fällig. Am besten den Verkäufer nach der entsprechenden Bescheinigung fragen. 

Zum Zoll sollte man natürlich, bevor man einen Handschlag an der Maschine tut, da der Wert der Maschine dort ggf. geschätzt wird. Hilfreich bei der Einschätzung kann ein Kaufvertrag sein, der Zoll ist aber nicht an den dort genannten Kaufpreis gebunden. Manchmal hat man auch Glück und kann die Maschine als Urlaubsmitbringsel deklarieren, dann bezahlt man bis zu einer gewissen Grenze keinen Zoll (Sonderabkommen mit der Schweiz etc.). Hilfreich für die Ermittlung des Wertes kann ein Ausdruck der Marktpreise aus dem Museum sein (Rubrik --->Markt --->Preise )

Sollte das Fahrzeug nicht gleich an der Grenze verzollt worden sein, so kann man das beim Heimatzollamt nachholen. Gleiches gilt, wenn sich die Maschine schon in Deutschland bzw. einem EG - Land befand, und die Bescheinigung nicht / nicht mehr / noch nicht vorliegt. 

Nun stellt man die Maschine mit den Papieren beim Zoll vor, eventuell vorher einen Termin dort vereinbaren. Als Zoll sind 10 % des ermittelten Wertes fällig, das sind also bei Restaurationsobjekten zwischen 15 und 50 Euro. Nach Zahlung dieser Abgabe stellt der Zoll eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, das die Maschine ordnungsgemäß eingeführt und verzollt ist. 

Jetzt wird die Kreidler restauriert. 

Danach geht es mit den ausländischen Papieren, der Zollbescheinigung und dem Datensatz - den man sich aus dem Kreidler Museum für den entsprechenden Typ ausdrucken kann - zur technischen Prüfstelle (TÜV, TÜH, Baurat, Dekra, je nach Bundesland), der freundliche Ingenieur guckt sich das Fahrzeug an und schreibt die deutsche BE-Karte aus. Will man sich lange Wartezeiten auf der Prüfstelle ersparen, kann man auch hier vorher einen Termin ausmachen. Die Datensätze vom Kreidler - Museum werden übrigens bei den meisten Prüfstellen in Deutschland und inzwischen wohl auch in Holland als Prüfgrundlage anerkannt.

Einige Prüfer tragen dabei wahlweise eine Doppelsitzbank ein, außerdem die Kennzeichengröße 240*130 mm, damit die Ausleuchtung fürs hintere Kennzeichen gewährleistet ist und die bei der Zulassung nicht auf die Idee kommen, einem so ein riesiges Kuchenblech zu verpassen ... aber das ist Ermessenssache des Prüfers.

Dann gehts zur Zulassungsstelle und das Moped wird angemeldet - jetzt fehlt nur noch viel Sonnenschein und die erste Fahrt kann beginnen ... alles eigentlich problemlos, nicht geheimnisvoll und völlig legal. 
 

PS: sollte im Kreidler Museum noch kein Datensatz für Ihr Fahrzeug vorhanden sein, kann ich gerne in Zusammenarbeit mit Ihnen einen erstellen.

 

Erstellt : 04.02.2002
Stand : 17.11.2003

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